Gehorsam und Pflichterfüllung gegenüber Erwachsenen und Disziplin – dies waren drei typische „Tugenden“, welche Kindern über Jahrzehnte eingetrichtert und nicht selten eingeprügelt wurden. In der Schule und im Elternhaus war es für ein Kind tabu, zu widersprechen.

„Tatzen-Geben“ (mit dem Lineal auf die Finger schlagen) war als Bestrafung ungehorsamer Kinder legitim. Mit Lederriemen, Teppichklopfern, dünnen Rohrstecken wurden kindliche Gesässe traktiert, um sie fühlen zu lassen, dass die Erwachsenen sagen, wie sie sich zu verhalten haben. Ohrfeigen, „Kopfnüsse“, das Ziehen an den Haaren oder Ohren und das Knien-Lassen des Kindes auf einem spitzen, dreikantigen Holzscheit, waren ebenfalls beliebte Disziplinarmassnahmen. Pfarrer, Lehrer und Eltern beriefen sich nicht selten auf den Bibelvers von Sprüche 13,24: »Wer seine Rute schont, der hasst seinen Sohn; wer ihn aber liebhat, der züchtigt ihn bald.« Dabei waren sich die Erziehungsberechtigten nicht bewusst, dass das hebräische Wort „Rod“ für Rute auch mit „Korrektur“ übersetzt werden kann. Nach heutigen Bibelauslegern legitimiert dieser Vers nicht das Schlagen von Kindern, sondern es geht um das Erziehen im Allgemeinen. Einem Kind soll nach biblischem Erziehungsverständnis nicht alles erlaubt werden, sondern es soll Grenzen spüren, ähnlich wie sie der Autofahrer in Form von Leitplanken auf Autobahnen erlebt.

Körperstrafen im Strafrecht

Die Generationen bis 1960 kannten einzig den strengen Erziehungsstil der vorangegangenen Jahrzehnte. Gehorchen, ohne kindliche Wünsche zu äussern, das war das Übliche, was für ein Kind galt. Erst ab den 1960er Jahren setzte eine Trendwende in der Gesellschaft ein. Seither gilt es als barbarisches Relikt früherer Zeiten, Kinder körperlich zu bestrafen. Allerdings sind bis heute in den meisten Ländern der Welt Ohrfeigen oder Schläge auf den Allerwertesten als Erziehungsmittel legal, solange sie „massvoll“ und „angemessen“ sind. Anders als in der Schweiz, sind in Deutschland, Schweden, Island, Finnland, Dänemark, Norwegen, Italien, Österreich, Zypern, Kroatien, Neuseeland, Costa Rica, Venezuela und Italien die gesetzlichen Regelungen strikt und verbieten körperliche Züchtigungen. Das schweizerische Strafgesetzbuch sagt, Körperstrafen seien gesetzlich erlaubt“ im Sinne von Artikel 14, „solange sie als Befugnis der elterlichen Sorge gelten“. Einzig wiederholte körperliche Bestrafungen, die „das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass“ überschreiten, werden als Tätlichkeit von Amtes wegen verfolgt.

 Autoritärer und antiautoritärer Erziehungsstil

Als die Gesellschaft sich von der autoritären, politischen Führung, zur Demokratie bewegte, wurden Zweifel an strengen Erziehungsmethoden laut. Die sogenannte 68er Bewegung setzte einen Gegentrend: die antiautoritäre Erziehung. Sie proklamierten, dass jede Erziehung Gewalt sei. Dem Kind sollte ein eigener Freiraum zugestanden werden und sie sollten zu selbstbewussten Persönlichkeiten heranwachsen, ohne ihnen Grenzen zu setzen.

Fortsetzung im Teil 2

War es früher klar, dass es Aufgabe der Erziehungsberechtigten war, Kinder zu disziplinieren, so ist es heute komplizierter, einen eigenen Weg zu finden, Kinder zu angenehmen Zeitgenossen heran zu ziehen. Viele Eltern sind mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert. Mit dieser Problematik wird sich die Fortsetzung des Themas in einem 2. Teil beschäftigen.

Regula Aeppli-Fankhauser


Dieser Artikel aus meiner Feder, erschien im Nidwaldner Blitz (in der Kinderbeilage) vom 1. März 2018

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